Nachgefragt (von A-Z) - Privatpatienten und Selbstzahler
Sind Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privatversichert oder Selbstzahler, so rechnet unsere Verwaltung direkt mit Ihnen ab.
Bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung setzen wir uns auf Ihren Wunsch jedoch auch direkt mit dieser in Verbindung.




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