Das Klinische Krebsregister
Klinische Krebsregister begleiten die Behandlung und langfristige Betreuung der Patienten. Im Gegensatz zu epidemiologischen Krebsregistern ermöglichen sie eine verlaufsbegleitende Tumordokumentation, die sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich umfasst. Diese Verlaufsdokumentation beginnt mit der Erstdiagnose, umfasst die Therapiedaten und begleitet die Nachsorge bis zum Abschluss. Der behandelnde Arzt hat somit die Möglichkeit, auf alle zu seinem Patienten im Klinischen Krebsregister gespeicherten Daten zurückzugreifen und so seine Therapieentscheidung zu treffen.
Für die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Kliniken mit onkologischen Patienten und dem Klinischen Krebsregister innerhalb des Städtischen Klinikums Dessau wurde bereits 1997 ein Netzwerk geschaffen, das einen Online-Zugriff der behandelnden autorisierten Abteilungen und Ärzte auf die Tumordatenbank ermöglicht. Bis Ende 2006 wurden über 19.000 Krebspatienten unseres Einzugsbereiches im Klinischen Krebsregister registriert.
Es werden auch epidemiologische Daten von Krebspatienten dem Gemeinsamen Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlins (GKR) zur Verfügung gestellt, die Aufschluss über Häufigkeit, geographische Verteilung, Alters-, Geschlechts- und Berufsabhängigkeit, mögliche Einflüsse von Ernährung und Umwelt liefern können. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes vom 14. Juni 2000 über die Meldepflicht von Krebserkrankungen (GVBl. LSA Nr. 21/2000, ausgegeben am 20.6.2000, S. 424), wonach bei festgestellten oder behandelten Krebserkrankungen bestimmte Angaben der Vertrauensstelle des Gemeinsamen Krebsregisters zu übermitteln sind.
Die Führung des Klinischen Krebsregisters und die Übermittlung der Daten an das Gemeinsame Krebsregister unterliegen selbstverständlich den strengen Auflagen des Datenschutzes.

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