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Nachgefragt (von A-Z) - Rauchen / Alkohol

Unser Klinikum ist seit dem 01.01.2003 ein rauchfreies Krankenhaus, d. h. für alle Bereiche des Klinikums gilt ein striktes Rauchverbot. 

Das Rauchen ist nur in den auf dem Gelände befindlichen Raucherpavillons neben dem Verwaltungsgebäude (Haus 3), neben dem Parkplatz P1 im Gelände sowie auf dem Platz des Birkenwäldchens nahe dem Hauptge-bäude (siehe auch Lageplan des Klinikums) gestattet. 

Das generelle Rauchverbot dient dem Schutz aller Patienten, Besucher und Mitarbeiter vor Gefährdung und Belästigung durch Passivrauchen. Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie während Ihres Klinikaufenthaltes jedoch gänzlich auf das Rauchen verzichten.

Auch Alkohol kann Ihre Genesung empfindlich beeinträchtigen. Alkoholische Getränke dürfen Sie deshalb nur mit ärztlichem Einverständnis und in der genehmigten Art und Menge zu sich nehmen.