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Nachgefragt (von A-Z) - Eigenbeteiligung

© Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO

Sind Sie Kassenpatient, so haben Sie für Ihre Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres eine Zuzahlung zu leisten. Bei der Aufnahme bekommen Sie ein Merkblatt, das Sie über die derzeit gültige Höhe dieser Zuzahlung informiert.

Von einer Zuzahlungspflicht ausgenommen sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  • Wöchnerinnen bis zum 6. Tag nach der Entbindung,
  • Patienten, die wegen eines Arbeits- oder Schulunfalls stationär behandelt werden,
  • alle außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen Versicherten.

Bei einem erneutem Krankenhausaufenthalt im selben Kalenderjahr teilen Sie uns bitte alle bereits geleisteten Zahlungen mit. Bewahren Sie deshalb alle Quittungen sorgfältig auf. Ihren Zuzahlungsbetrag entrichten Sie bitte am Entlassungstag in der Patientenaufnahme im Foyer des Hauptgebäudes im 1.OG.